Höhnenfeuerwerke

Hoch im Himmel, nah vor Augen

Das Höhenfeuerwerk (auch Hochfeuerwerk genannt) wird aus speziellen Mörsern und Abschussgeräten abgefeuert.

Ohne dass der Zuschauer den Aufstieg bemerkt, entfalten die einzelnen Elemente wie aus dem Nichts ihre Farbenpracht.
Die Feuerwerkskörper besitzen unterschiedliche Steighöhen von bis zu einigen hundert Metern und explodieren in kreisförmiger Anordnung (z.B. Leuchtsterne, Heuler, Saluts). Die so gezeichneten Himmelsbilder lassen sich als „Chrysantheme“, „Päonie“, „Saturn“ oder als Symbole wie Schmetterlinge und Herzen darstellen. Feuerwerkskörper wie die „Trauerweide“, die japanische „Kamuro“, aber auch Figuren wie „Diadem“, „Spinne“ oder „Polyp“ haben einen besonders langziehenden Effekt, der erst nach einigen Sekunden ausbrennt und daher bis weit nach unten fällt. Aus diesem Grund verlangen Höhenfeuerwerke einen Sicherheitsabstand von 50 bis 200 Metern zum Publikum.

Besuchen Sie unsere Feuerwerksgalerie.

Das bieten wir

  • Planung, Design und Durchführung
  • Kostenkalkulation, Angebot
  • Projektkoordination
    (Behördengänge, Ortsbegehung, Haftpflichtversicherung, Besprechungen mit Mitwirkenden)
  • Bereitstellen der notwendigen Technik , sowie Auf- und Abbau

Informationen Höhenfeuerwerk

  • Großfeuerwerke zählen zu den Feuerwerks-Kategorien F3 und F4 und dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgeschossen werden.
  •  Außerdem unterliegen sie einer behördliche Genehmigung.
  • Durch eine Steighöhe zwischen 50 und 300 Meter kann das Feuerwerk von größeren Entfernungen noch gesehen werden.
  • Einsatzbereich: Groß- und Jubiläumsveranstaltungen, Kirchweihen, Volksfeste,  Open Air und Festivals

Bitte beachten Sie

  • behördliche Genehmigung notwendig
  • Einhaltung der Anzeigefrist (2/4 Wochen)
  • Einwilligung vom Grundstückseigentümer des Abbrennplatzes
  • Natur- und Landschaftsschutz , Denkmalschutz und Verkehr
  • Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung
  • Sicherheitsabstände zum Publikum